Gebühren

1. Steuerberatervergütungsverordnung (kurz: StBVV)

Standard-Arbeiten wie Buchhaltungen, Jahresabschlüsse oder auch Einkommensteuer lassen sich oft sinnvoll mittels StBVV abrechnen. Die Werte sind staatlich vorgegeben und für alle Steuerberater gleich. Die tatsächliche Gebühr berechnet sich nach genau festgelegten Richtgrößen wie "Jahres-Arbeitslohn", "Jahresumsatz" oder "Bilanzsumme". Zusätzlich ist der Arbeitsaufwand und Schwierigkeitsgrad zu berücksichtigen.

(siehe hierzu auch www.bstbk.de)



2. Stundensatz

für Mitarbeiter € 25,00 - 45,00
für Steuerberater € 90,00

Sofern Mitarbeiter zum Einsatz kommen, richtet sich der jeweilige Stundensatz nach der beruflichen Erfahrung und Qualifikation der eingesetzten Mitarbeiter.

Wir entscheiden nach pflichtbewusster sachlicher Einschätzung über die Auswahl der einzusetzenden Mitarbeiter, so dass Sie nicht unnötig hohe Stundensätze zahlen müssen oder nicht unnötig viel Zeit benötigt wird.

Die Beiträge gelten zuzüglich Umsatzsteuer und Auslagen.

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Alexandra Jockel

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